Erledigung sämtlicher An- und Abmeldungen sowie Antragswesen der Mitarbeiter
Erstellung von relevanten Bescheinigungen
Betreuung und Mitwirkung bei Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
Gehaltsabrechnungen bei Mitarbeiterentsendung
Abwicklung von Reisekostenabrechnungen
Digitale Anbindung von HR-Software (z.B. Personio)
GEWINNERMITTLUNG und STEUERERKLÄRUNG
Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Kosten- und Leistungsrechnung der Gesellschafter / Partner
Steuererklärungen für sämtliche relevanten Steuerarten (z.B. Gesonderte- und einheitliche Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer)
Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter
Prüfung der Steuerbescheide und Steuerzahllast
Planung von Steuervorauszahlungen
Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(Di, 14 Okt 2025)
Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31. Dezember 2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung
ist das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden.
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