VERMIETUNG UND VERPACHTUNG

Steuerberater Frankfurt Mieteinnahmen

Durch das immer komplexer werdende Steuer- und Abgaberecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe in all Ihren steuerlichen Angelegenheiten.

EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG

  • Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungen bei unbeschränkter oder beschränkte Steuerpflicht
  • Ermittlung der Sonderabschreibungen bei Sanierungen von Altbauten
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Führung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide
  • Verteilung von Renovierungskosten über mehrere Jahre
  • Erstellung von gesonderten und einheitlichen Steuererklärungen für Grundstücks-gemeinschaften oder Erbengemeinschaften

STEUERLICHE BERATUNG

  • Steuerliche Vermögensplanung und -optimierung
  • Rechtsformberatung bei vorhandenem Vermögen
  • Steuerliche Begleitung bei der Entwicklung von Anlagestrategien
  • Steuerliche Beratung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Vermögensnachfolge zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
  • Planung von Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen
  • Beratung zum internationalen Steuerrecht 
  • Gründung von Vermögensverwaltungs GmbH

ERBEN UND SCHENKEN

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur vorweggenommene Erbfolge
  • Bewertung und Einrichtung von Nießbrauch
  • Beratung bei Vermögensübertragungen  z.B. Immobilien und Betriebsvermögen
  • Beratung von Eheleuten bei Immobilienkauf und Immobilien-übertragung bzgl. Schenkungsteuer
  • Abwicklung ausländischen Erbschaften unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungs-abkommen (z.B. DBA USA / GER
  • Ermittlung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Gestaltungsberatung im Hinblick auf den Erbfall
  • Betreuung von Erbengemeinschaften und Erstellung von laufenden Steuererklärungen
  • Betreuung von Familiengesellschaften
  • Gründung von Vermögensverwaltungs GmbH

INTERNATIONALES STEUERRECHT

  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzieltem Einkommen und bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen ins Ausland
  • Immobilienbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland
  • Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)
  • Abstimmung von Steuererklärungen mit ausländischen Steuerberatern
  • Gestaltungsberatung bei ausländischem Vermögen im Schenkungs- bzw. Erbfall
  • Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften 

AKTUELLES

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen (Do, 14 Aug 2025)
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
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Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben (Fri, 08 Aug 2025)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
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Ihr Ansprechpartner bei

 

MATZENBACH & STERNBERG

PARTNERSCHAFT MBB

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

 

Frank-Michael Sternberg

Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 (0) 69 / 95 67 18-0

Sternberg@MSP-Beratung.com