FREIBERUFLER

Steuerberater Frankfurt Freiberufler

BUCHHALTUNG

  • Buchhaltung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler 
  • Nutzung von "DATEV Unternehmen Online" zur papierlosen Buchhaltung
  • DATEV upload von "E-Rechnungen"
  • Digitale Übernahme von Bankumsätzen über RZ-Bankinfo
  • Elektronische Verarbeitung von Paypal und Kreditkarten Umsätze
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen
  • Meldung nach dem "One-Stop-Shop Verfahren (OSS-Verfahren)"
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Kostenstellenrechnung z.B. für Rechtsanwälte, Ärzte, Partnerschaften, Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxisgemeinschaften
  • Erstellung von Controlling- und Managementreports
  • Offene-Posten-Buchhaltung für Debitoren und Kreditoren
  • Anlagebuchhaltung
  • Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen
  • Anbindung und Verarbeitung von e-commerce Plattformen (z.B. Amazon FBA oder OTTO Versand)
  • Beratung von Amazon Verkäufer zur Umsatzsteuer (VAT)

LOHN und GEHALT

  • Monatliche Gehaltsabrechnungen inkl. Meldungen an die Finanzämter und Sozialversicherungen
  • Nutzung von "DATEV Arbeitnehmer Online" zur papierlosen Gehaltsabrechnung
  • Führung von Lohn- und Gehaltskonten
  • Abrechnung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Erledigung sämtlicher An- und Abmeldungen sowie Antragswesen der Mitarbeiter
  • Erstellung von relevanten Bescheinigungen
  • Betreuung und Mitwirkung bei Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
  • Gehaltsabrechnungen bei Mitarbeiterentsendung
  • Abwicklung von Reisekostenabrechnungen
  • Digitale Anbindung von HR-Software (z.B. Personio)

GEWINNERMITTLUNG und STEUERERKLÄRUNG

  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Kosten- und Leistungsrechnung für die Gesellschafter bzw. Partner
  • Steuererklärungen für sämtliche relevanten Steuerarten (z.B. Gesonderte und Einheitliche Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Einkommensteuererklärungen der Partner / Gesellschafter
  • Prüfung der Steuerbescheide und Steuerzahllast
  • Planung von Steuervorauszahlungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen

 

AKTUELLES

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen (Do, 14 Aug 2025)
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
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I R 6/22 (Fri, 15 Aug 2025)
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren
>> mehr lesen

Ihr Ansprechpartner bei

 

MATZENBACH & STERNBERG

PARTNERSCHAFT MBB

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

 

Frank-Michael Sternberg

Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 (0) 69 / 95 67 18-0

Sternberg@MSP-Beratung.com