EINZELUNTERNEHMEN

Steuerberater Frankfurt Einzelunternehmen

BUCHHALTUNG

  • Buchhaltung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler 
  • Nutzung von "DATEV Unternehmen Online" zur papierlosen Buchhaltung
  • DATEV upload von "E-Rechnungen"
  • Digitale Übernahme von Bankumsätzen über RZ-Bankinfo
  • Elektronische Verarbeitung von Paypal und Kreditkarten Umsätze
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM-Meldungen
  • Meldung nach dem "One-Stop-Shop Verfahren (OSS-Verfahren)"
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Kostenstellenrechnung z.B. für Rechtsanwälte, Ärzte, Partnerschaften, Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxisgemeinschaften
  • Erstellung von Controlling- und Managementreports
  • Offene-Posten-Buchhaltung für Debitoren und Kreditoren
  • Anlagebuchhaltung
  • Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen
  • Anbindung und Verarbeitung von e-commerce Plattformen (z.B. Amazon FBA oder OTTO Versand)
  • Beratung von Amazon Verkäufer zur Umsatzsteuer (VAT)

LOHN und GEHALT

  • Monatliche Gehaltsabrechnungen inkl. Meldungen an die Finanzämter und Sozialversicherungen
  • Nutzung von "DATEV Arbeitnehmer Online" zur papierlosen Gehaltsabrechnung
  • Führung von Lohn- und Gehaltskonten
  • Abrechnung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Erledigung sämtlicher An- und Abmeldungen sowie Antragswesen der Mitarbeiter
  • Erstellung von relevanten Bescheinigungen
  • Betreuung und Mitwirkung bei Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
  • Gehaltsabrechnungen bei Mitarbeiterentsendung
  • Abwicklung von Reisekostenabrechnungen
  • Digitale Anbindung von HR-Software (z.B. Personio)

GEWINNERMITTLUNG und STEUERERKLÄRUNG

  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Steuererklärungen für sämtliche relevanten Steuerarten (z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Prüfung der Steuerbescheide und Steuerzahllast
  • Planung von Steuervorauszahlungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen

 

E-COMMERCE

  • Digitale Anbindung und Verarbeitung von e-commerce Plattformen (z.B. Amazon FBA oder OTTO Versand) durch Nutzung von "DATEV Unternehmen Online"
  • DATEV upload von "E-Rechnungen"
  • Digitale Übernahme von Bankumsätzen über RZ-Bankinfo
  • Elektronische Verarbeitung von Paypal 
  • Meldung der Umsatzsteuer aus B2C Verkäufen durch das "One-Stop-Shop Verfahren (OSS-Verfahren)"
  • Nutzung der Amazon V2-Reports
  • Beratung von Amazon Verkäufer zur Umsatzsteuer (VAT) und Vorsteuerabzug

 

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen (Mo, 18 Aug 2025)
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
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Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben (Fri, 08 Aug 2025)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
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Ihr Ansprechpartner bei

 

MATZENBACH & STERNBERG

PARTNERSCHAFT MBB

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

 

Frank-Michael Sternberg

Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 (0) 69 / 95 67 18-0

Sternberg@MSP-Beratung.com