Beratung von Amazon Verkäufer zur Umsatzsteuer (VAT) und Vorsteuerabzug
AKTUELLES
Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische B2B Umsätze
verpflichtend.
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern mit 20% bzw. der doppelten linearen
Abschreibung vom 1.4.2024 bis 31.12.2024
Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 € auf 50 €
Anhebung der Schwellengrenze für die Buchführungspflicht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen: Umsatzgrenze 800.000 € (bisher: 600.000
€), Gewinngrenze 80.000 € (bisher 60.000 €)