Königstein - MSP Steuerberater / Tax Consultant in Frankfurt am Main

STEUERBERATUNG

Steuerberater Königstein

Durch das immer komplexer werdende Steuer- und Abgaberecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe in all Ihren steuerlichen Angelegenheiten.

STEUERERKLÄRUNGEN

  • Digitale Einkommensteuererklärungen mit "DATEV meine Steuern"
  • Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Führung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide
  • Absetzbarkeit von Werbungskosten wie Arbeitszimmer, Bürobedarf, Telefon oder Bewirtungsbelege
  • Unterstützung beim Wechsel der Steuerklasse
  • Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhalt
  • Risiko der anschaffungsnahen Herstellungskosten bzw. Renovierungskosten
  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzieltem Einkommen und bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen ins Ausland
  • Besteuerung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)
  • Abstimmung von Steuererklärungen mit ausländischen Steuerberatern
  • Gestaltungsberatung bei ausländischem Vermögen im Schenkungs- bzw. Erbfall
  • Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften

STEUERLICHE BERATUNG

  • Steuerliche Vermögensplanung und -optimierung
  • Rechtsformberatung bei vorhandenem Vermögen
  • Steuerliche Begleitung bei der Entwicklung von Anlagestrategien
  • Steuerliche Beratung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Vermögensnachfolge zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
  • Planung von Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen
  • Beratung zum internationalen Steuerrecht 
  • Gründung von Vermögensverwaltungs GmbH

ERBEN UND SCHENKEN

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Beratung bei Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur vorweggenommene Erbfolge
  • Bewertung und Einrichtung von Nießbrauch
  • Beratung bei Vermögensübertragungen  z.B. Immobilien und Betriebsvermögen
  • Beratung von Eheleuten bei Immobilienkauf und Immobilien-übertragung bzgl. Schenkungsteuer
  • Abwicklung ausländischen Erbschaften unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungs-abkommen (z.B. DBA USA / GER
  • Ermittlung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Gestaltungsberatung im Hinblick auf den Erbfall
  • Betreuung von Erbengemeinschaften und Erstellung von laufenden Steuererklärungen
  • Betreuung von Familiengesellschaften
  • Gründung von Vermögensverwaltungs GmbH
  • Prüfung von Steuerbescheide
  • Führung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide

UNTERNEHMEN

  • Steueranmeldung von deutschen GmbH, AG oder GmbH & Co. KG beim zuständigen Finanzamt und Sozialversicherungsträgern

  • Finanz- und Gehaltsbuchhaltung (deutsch/englisch)
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse (deutsch/englisch)
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von deutschen Arbeits- und Konzernverträgen aus steuerlicher Sicht
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der Verrechnungspreisdokumentation
  • Besteuerung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und Abstimmung mit Mutterkonzern
  • Erstellung und Versendung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie ZM-Meldungen, Intrastat-, "One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren)"
  • Erstellung von Kostenstellenrechnung
  • Erstellung von Management- und Controlling-Reports

AKTUELLES

  • Einführung einer degressiven AfA von 5% für neue Wohngebäude mit Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor 01.10.2029
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von bisher 600 € auf 1.000 € ab 2024
  • Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (BFH-Urteil vom 12.01.2024).
  • Auch Mietern steht die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen zu, wenn sie die Leistung in Auftrag gegeben haben oder über die Nebenkosten anteilig mittragen. Vorausgesetzt, für die Leistung wurde eine Rechnung erstellt und die Zahlung wurde auf das Konto des Leistungserbringers erbracht. 

 

 

Ihr Ansprechpartner bei

 

MATZENBACH & STERNBERG

PARTNERSCHAFT MBB

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

 

Frank-Michael Sternberg

Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 (0) 69 / 95 67 18-0

Sternberg@MSP-Beratung.com 


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