Privatperson - MSP Steuerberater / Tax Consultant in Frankfurt am Main

Privatperson

Steuerberater Frankfurt Privatperson
MSP Steuerberatung Frankfurt

Durch das immer komplexer werdende Steuer- und Abgaberecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe in all Ihren steuerlichen Angelegenheiten.

STEUERERKLÄRUNGEN

  • Digitale Einkommensteuererklärungen mit "DATEV meine Steuern" für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Führung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide
  • Absetzbarkeit von Werbungskosten wie Arbeitszimmer, Bürobedarf, Telefon oder Bewirtungsbelege
  • Unterstützung beim Wechsel der Steuerklasse
  • Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhalt
  • Risiko der anschaffungsnahen Herstellungskosten bzw. Renovierungskosten

STEUERLICHE BERATUNG

  • Steuerliche Vermögensplanung und -optimierung
  • Rechtsformberatung bei vorhandenem Vermögen
  • Steuerliche Begleitung bei der Entwicklung von Anlagestrategien
  • Steuerliche Beratung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Vermögensnachfolge zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
  • Planung von Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen
  • Beratung zum internationalen Steuerrecht 
  • Gründung von Vermögensverwaltungs GmbH

INTERNATIONALES STEUERRECHT PRIVATPERSONEN

  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzieltem Einkommen und bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen ins Ausland
  • Besteuerung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG)
  • Abstimmung von Steuererklärungen mit ausländischen Steuerberatern
  • Gestaltungsberatung bei ausländischem Vermögen im Schenkungs- bzw. Erbfall
  • Progressionsvorbehalt bei ausländischen Einkünften 

AKTUELLES

  • Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (BFH-Urteil vom 12.01.2024).
  • Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, wenn die Beiträge im Ausland begünstigt oder steuerfrei waren.  

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