DOPPELBESTEUERUNG

Steuerberater Frankfurt Doppelbesteuerung

Das internationale Steuerrecht betrifft schon längst auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, die grenzüberschreitend tätig sind und im Ausland Einkünfte erzielen.

 

Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen auf mögliche Risiken hin.

 

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

 

UNTERNEHMEN

  • Steueranmeldung von deutschen GmbH, AG oder GmbH & Co. KG beim zuständigen Finanzamt und Sozialversicherungsträgern

  • Finanz- und Gehaltsbuchhaltung (deutsch/englisch)
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse (deutsch/englisch)
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von deutschen Arbeits- und Konzernverträgen aus steuerlicher Sicht
  • Unterstützung bei der Erstellung und Pflege der Verrechnungspreisdokumentation
  • Besteuerung von Aktienoptionen bzw. Stock Options
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung und Abstimmung mit Mutterkonzern
  • Erstellung und Versendung von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie ZM-Meldungen, Intrastat-, "One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren)"
  • Erstellung von Kostenstellenrechnung
  • Erstellung von Management- und Controlling-Reports

PRIVATPERSON

  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im Ausland erzieltem Einkommen und bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen

  • Klärung der Besteuerung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA und OECD Musterabkommen)
  • Klärung der steuerlichen Folgen der Verlagerung von Vermögen ins Ausland
  • Wegzugsbesteuerung und Steuererklärungen nach dem Außensteuergesetz (AStG)
  • Unterstützung bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern auf Kapitalerträge
  • Gestaltungsberatung bei ausländischem Vermögen im Fall Schenkung oder Erbfall

MITARBEITERENTSENDUNG / EXPATRIATE SERVICES

  • Registrierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern
  • Durchsicht von Arbeitsverträgen bzw. Entsendungsverträgen aus steuerlicher Sicht
  • Erstellung von Probeabrechnungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Entsendungsvarianten
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheidprüfung
  • Beratung bei Fragen der Lohnsteuerabführung und Lohnsteuerhaftung
  • Unterstützung bei Entsendungsverträgen und der Befreiung von deutschen Sozialabgaben
  • Beratung auf Grundlage von Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen (z B. USA)
  • Unterstützung beim Certificate of Coverage
  • Abmeldungen bei den Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern
  • Besteuerung von Firmenwagen und Sondervergütungen
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (Fr, 08 Aug 2025)
Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
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Ihr Ansprechpartner bei

 

MATZENBACH & STERNBERG

PARTNERSCHAFT MBB

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

 

Frank-Michael Sternberg

Steuerberater

Fachberater für Internationales Steuerrecht

 

Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 (0) 69 / 95 67 18-0

Sternberg@MSP-Beratung.com